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Fachanwaltschaften
Um den Titel eines Fachanwalts führen zu dürfen, bedarf es des Nachweises besonderer praktischer und theoretischer Kenntnisse in dem Rechtsgebiet, in dem der Fachanwaltstitel geführt werden soll. Abhängig vom Fachgebiet muss der Rechtsanwalt eine vorgegebene Anzahl an von ihm außergerichtlich und gerichtlichen bearbeiteter Fälle nachweisen und sich einer schriftlichen und mündlichen Prüfung stellen. Um den einmal verliehenen Fachanwaltstitel weiterhin führen zu dürfen, muss der Fachanwalt jährlich in dem entsprechenden Rechtsgebiet mindestens 15 Stunden an Fortbildungen absolvieren.
MATTHIAS RAUPACH
Fachanwalt für
Miet- und WEG-Recht (RA)
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